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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen comet-hare, Musterstraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich der Holzfenster-Restaurierung und -Reparatur.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritte einzuschalten.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum ausgeführt werden, kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

(3) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Materialengpässe), berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Frist.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über erkennbare Verzögerungen zu informieren.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zu den zu bearbeitenden Fenstern sicher.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über alle Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.

(3) Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Terminen und ggf. zur Geltendmachung von Mehraufwendungen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Arbeiten fachgerecht und entsprechend dem Stand der Technik ausgeführt werden.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Arbeiten.

(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(4) Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026